Vieles haette ich verstanden, wenn man es mir nicht erklaert haette

Das Recht am Bild
Fotografie und Paragraphen

Bitte beachte:

diese Rubrik ist eine persönliche Einschätzung und Überlegung zum Thema Recht und Fotografie. Die Fotoschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich NICHT um eine Rechtsberatung handelt. Rechtsberatungen dürfen nach gesetzlichen Vorgaben im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater, Patentanwälte und verschiedene andere Personen und Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen. Dazu gehört Die Fotoschule nicht.

Seitdem Dich Tante Gerti letzten Monat im Kirschbaum vor dem Schlafzimmerfenster Deiner rattenscharfen Nachbarin mit dem nachtsichttauglichen Fernglas und geweiteten lüsternden Augen entdeckte und flugs mit der Steinflitsche von den Ästen schoß, ist es raus:

Du bist ein Spanner!

Ob das nun bei den optischen Reizen Deiner rattenscharfen Nachbarin nachvollziehbar und somit entschuldbar ist, lassen wir hier mal außen vor....
Allen weiblichen Fotofans der
Fotoschule möchte ich an dieser Stelle auch gleich sagen, dass es genausogut der waschbrettbäuchige und starkschultrige Typ aus der letzten Cola-Reklame sein könnte, den Du als Frau vom Kirschbaum aus anspannst.....;
nur mal ganz im Ernst,
welche Frau sitzt im Kirschbaum mit ´nem Fernglas und spannt?

Darum.....

Zurück zu der rattenscharfen Nachbarin, Tante Gerti und dem Spanner.
Wie das manchmal so ist, fühlen sich nicht alle rattenscharfen Nachbarinnen tief im Herzen geehrt, wenn Du ihrer Schönheit vom Kirschbaum aus huldigst. Und manche finden das auch nicht gut, wenn Du anstelle des Fernglases Dein
1000mm-Tele benutzt und andere Fotofreunde im ortsbekannten Käseblatt an ihrer Schönheit teilhaben läßt.
Statt der erhofften Liebesbriefe flattern plötzlich böse Schreiben vom Rechtsanwalt ins Postkästchen.

Ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch schränkt nun nicht nur Deine Rechte als Spanner ein, sondern auch Deine Rechte als Fotograf. Ich versuche mal aufzuzeigen was Du noch ungestraft fotografieren darfst.

Bis zum 5. August 2004 durftest Du eigentlich alles fotografieren, was Du wolltest, solange die Aufnahmen nicht veröffentlicht wurden. Eine Zustimmung Deines Fotopfers war nicht notwendig. Somit waren im Prinzip sogar Deine heimlich gemachten Aufnahmen von der rattenscharfen Nachbarin rechtlich unantastbar, solange Du die Fotos im "Privatgebrauch" auf der Bettkante genutzt hast (wofür auch immer...).
Sogar die, die Du heimlich beim Badminton in der Umkleidekabine von ihr geschossen hast.

Seit August 2004 ist das nun vorbei.

Der neue Paragraph 201a des Strafgesetzbuches schränkt das Fotografieren ein.
Solltest Du in Wohnungen oder anderen Orten mit Sichtschutz ohne ausdrückliche Genehmigung fotografieren, droht Dir im schlimmsten Fall sogar der Knast!

Auch Fotofans ohne jegliche Hintergedanken sollten sich dessen übrigens sehr bewusst sein.
Die Sache mit Deiner rattenscharfen Nachbarin wird spätestens dann ein böses Ende nehmen, wenn sie von Deinen Fotoaktionen Wind bekommt.

Grundsätzlich gilt:
Wer nicht in eine Fotografie eingewilligt hat, dessen Bild darf auch nicht öffentlich gemacht werden. Der Fotografierte hat das "Recht am eigenen Bild".
Allerdings mußt Du nicht überall eine solche Einwilligung einholen, Fotos von Prominenten ("Personen der Zeitgeschichte") dürfen z.B. veröffentlicht werden. Personen, die auf
Landschaftsaufnahmen als "Beiwerk" mit aufs Bild gelangen, aber auch Fotografierte, die im Augenblick der Aufnahme bewusst in die Kamera blicken, sind ohne schriftliche Genehmigung zu fotografieren. Letztere geben durch das bewusste "in die Kamera schauen" eine Art stillschweigende Einwilligung für ´s Bild. Und solltest Du nun Deinen "Lieblings-Prominenten" mit seiner Herzdame kuschelig in privater Atmosphäre beim intimen Abendessen im Restaurant gnadenlos ablichten und die Fotos nachher veröffentlichen, wird es mit Sicherheit eine Klage geben. Der Knackspunkt liegt immer im Bereich der Rechte Dritter. Verletzt Du die nicht, kannst Du fotografieren, was Du willst. Öffentliche Plätze, Strände, Landschaften, Häuser, was Du willst. Nimmst Du aber z.B. eine große Leiter zur Hilfe um über eine große Hecke hinweg eine Villa darin (dahinter) zu fotografieren, ist es schon wieder vorbei mit der Freiheit....Einverständnis einholen ist angesagt.... Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Du Dich auf einem Privatgrundstück befindest, ebenso in Gebäuden oder auf Veranstaltungen, Konzerten und Museen.


Du solltest also besser immer überlegen, was Du fotografierst.
Portraits und besonders Aktaufnahmen bedürfen immer einer klaren vertraglichen Einigung (erst recht dann, wenn die Aufnahmen in welcher Form auch immer veröffentlicht werden sollen). Und sollte es jetzt auch alles ganz locker aussehen und Du Dich mit Deinem Model prima verstehen, was ist, wenn ihr das nicht mehr tut. Spätestens dann sind klare vertragliche Absprachen sehr wichtig.
In den Bereichen
Menschen, Portraits und Akt habe ich zu diesem Thema auch einige Tipps hinterlegt.

Und zuguterletzt noch der § 201a StGB im Wortlaut:

§ 201a StGB

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.

Die Fotoschule betrachtet diese Rubrik als persönliche Einschätzung und weist alle rechtlich validen Schlüsse aus diesem Artikel von sich. Dazu ist alles um das Gesetz viel zu weitläufig, um es ohne eine rechtliche Beratung einer dafür autorisierten Person zu verstehen. Du solltest im Zweifel einen fachberuflichen rechtlichen Beistand zu Rate ziehen und Dir alle Konsequenzen und Verhaltensweisen erklären und aufzeigen lassen.

hier gehts weiter in der Fotoschule

Alle Themen der Fotoschule im Überblick
Die Fotoschule als App auf Deinem Startbildschirm
Das Buch der Fotoschule

Das Buch der Fotoschule
als eBook

Die App der Fotoschule
auf Deinem Smartphone

Alle Themen der Fotoschule im übersichtlichen Inhaltsverzeichnis

HIER
beginnt Die Fotoschule, klick Dich Seite für Seite weiter, wie in einem Buch und lies von Anfang an.

piep piep

Zu Deiner Orientierung auf den Seiten von Ralfonso online:

Du bist momentan hier
Meine ganz persönliche Fotoausstellung im Web R@lfonso online, you never get a second chance, to take a first impression  *   *   *   * Vieles hätte ich verstanden, wenn man es mir nicht erklärt hätte Die Drachenecke für alle Lenkdrachen-Fans

Startseite
Inhaltsverzeichnis
Thumbnails-Auswahl
Panorama
Colorationen
Best of
Foto-History

Startseite
Inhaltsverzeichnis
Site Map
Neues / Updates
Kontakt
Frischlinge
Hilfe

Startseite
Inhaltsverzeichnis
Alles lesen A-Z
FotoTipp
Digitale Fotoschule
Das Buch
FAQ

Startseite
Inhaltsverzeichnis
Praxis-Tipps
Kite-Fotogalerie
Trickflug-Tipps
Wissenswertes
Kite-Jokes

Guckst Du

Wenn Du diese Seite ausdrucken möchtest, wird Dir vermutlich das Seitenlayout etwas Sorge bereiten. Die Darstellung der Fotoschule ist auf das Online-Medium abgestimmt, nicht auf den Druck. Ich empfehle Dir Das Buch der Fotoschule als eBook, das druckfertig formatiert ist und obendrein keine Navigations-Schaltflächen und Seitenhinweise trägt. Da macht nicht nur das Drucken Freude, sondern auch das Offline-Lesen auf allen gängigen eBook-Readern, PC´s, Netbooks, iPad und entsprechenden Smartphones (HTC, iPhone, Galaxy, Xperia etc.). Hier findest Du per Klick weitere Infos.

 

Das Copyright für Texte und Fotografien der Digitalfotogalerie und der Rubrik Die Fotoschule liegt bei www.ralfonso.de Unerlaubte Verwendung bzw. Vervielfältigung werde ich strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgen. Informationen zur privaten Nutzung von Texten, Abbildungen und Daten erhältst Du auf Anfrage per Email..

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Inhalt  ~  Impressum  ~  Datenschutz  ~  Home