You never get a second chance to take a first impression

Emails zum Thema Aktfotografie & Bildrechten

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Von: hobbits@
Gesendet: Montag, 12. November 2007 12:02
An: ralfonso@
Betreff: Bildrechte...


Hallo Ralfonso,

 

meine Freundin hat vor ca. 2,5 Jahren vierzig schöne Aktphotos bei einem Fotografen machen lassen, in digitaler Form natürlich. Nun wollte sie eine Bilder-CD haben. Für diese CD verlangt der Fotograph 600€ (40 Aufnahmen á 15€)! Darf er so einen hohen Betrag verlangen? Welche Rechte hat meine Freundin an diese Bilder zu gelangen? Was kann meine Freundin tun, dass diese Bilder nicht in die falschen Hände gelangen?

Der Fotograf erklärte mir am Telefon, die Bilder seiner Kunden liegen sind auf verschiedensten Medien gespeichert, wie Festplatten, PCs, CDs und DVDs...ich denke also ziemlich fahrlässig!

Danke für Ihre Antworten

Marc
 

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Hallo Marc,
 
auch wenn Du es nicht ganz so gerne liest und auch wenn das persönliche Rechtsempfinden ein ganz anderes ist.....
 
er kann das so handhaben.
 
Als Deine Freundin ihr OK für´s Shooting gab, wird sie vermutlich (oder äußerst wahrscheinlich) etwas unterschrieben haben. Und darin ist sicher geregelt, wie der Fotograf die Fotos vermarkten darf. In aller Regel ist das ein "Freibrief" für den Fotografen, die Fotos mit vollem Einverständnis des Models, in jeglicher Art und Weise vermarkten zu dürfen. Das eigentliche Recht am eigenen Bild, wird Deine Freundin damit abgetreten haben. Somit bleibt es einzig in der Hand des Fotografens, wie er die Fotos archiviert und wo er sie veröffentlicht.
 
Ähnliche Fragen habe ich auch schonmal zum Thema "Negative oder RAW- Dateien" erhalten. Die bleiben immer beim Fotografen. Und er kann Dir nach seiner Preisgestaltung Abzüge davon anfertigen (oder eben auch CD´s). Du bekommst aber nicht die Originale.
 
Etwas anders ist es, wenn Deine Freundin so eine Erklärung nicht unterschrieben hat. Aber auch dann bleibt es stillschweigend eine Vereinbarung, dass das Eigentum am Bild beim Fotografen liegt. Wie er mit den Dateien umgeht und was er damit macht, liegt auch dann in seiner Sorgfalt (oder wie in Deinem Fall "Nicht-Sorgfalt"). In so einem Fall (keine Unterschrift) hast Du zumindest eine gewisse Chance, rechtliche Schritte mit Erfolg einzusetzen und die Fotos einzuklagen. Aber auch das dürfte Dir nur gelingen, wenn er mit den Fotos etwas anstellt, das Deine Freundin über Gebühr und nicht in zu erwartender Art und Weise (als die Fotos mal entstanden) genutzt werden. Das wären beispielsweise Pornomagazine oder Kontaktbörsen. Das, was der Fotograf in eurem Fall macht, stellt sich aber als "normal" dar und für seine Art zu Archivieren gibt es noch keine ISO-Norm, an die er sich zu halten hat.
 
Ich würde an Deiner Stelle das Thema zähneknirschend beilegen. Lass ihm die Fotos (vermutlich wird er ohnehin nichts damit anfangen können, denn für gezielte Projekte wird normalerweise neu und gezielt fotografiert) und mach einfach ein paar neue Aufnahmen von Deiner Freundin. Ich weiß, das hört sich irgendwie blöde an, aber Du (und Deine Freundin auch) bist auf dem besten Wege, Dir Deine Nerven zu ruinieren und nichts zu erreichen.
 
Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben,
 

Ciao,
 
Ralfonso
 

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Noch ein paar ergänzende Worte zum Thema:

Bevor jetzt die Riege der Berufs-Fotografen auf mich einhämmert, es ist
nicht meine Absicht, ein negatives Bild aufzubauen. Eher möchte ich versuchen, Mißverständnisse zu vermeiden. Viele Emails an mich handeln von demselben Thema. Dahinter steht meistens die Auffassung, dass der Fotograf Bilder anfertigt (meistens Portraits, aber auch wie bei Marcs Freundin, Aktfotografien, oder beispielsweise Hochzeitsfotos), weil er es eben besonders gut kann und die Bilder nachher Eigentum des Auftraggebers werden. Die Tatsache, dass die Negative beim Fotografen bleiben und man als Auftraggeber nur ein Recht auf kostenpflichtige Ausbelichtungen hat, stößt auf Unverständnis. Heutzutage, wo Fotografien immer flüchtiger werden und nur noch als gespeicherte Daten existieren, die jeder haufenweise selbst erstellt, kopiert und weiterreicht entwickelt sich schnell ein noch größeres Unrechtsempfinden, wenn solche Dateien Hunderte von Euros kosten sollen. Und dass man dann immer noch "nur Kopien" auf dem Rohling hat und die Originale weiterhin beim Fotografen liegen, schreit dann schon nach Betrug. Und was hier bei Marc und seiner Freundin kein Thema ist, aber eben auch oft ein Reibungspunkt wird, ist der Preis des Fotografens. Was Tante Gerti mit ihrer Digicam kostenlos macht, will der Hr. Fotograf mit ein paar Hunderten bezahlt haben. “Dabei knipst der doch auch nur.”

Neben der Kunst ist Fotografie Handwerk.
Ein Fotograf lernt diesen Beruf 3 Jahre lang und will mit diesem Handwerk seinen Unterhalt verdienen. Wie Du es von Deiner Auto-Meisterwerkstatt gewohnt bist, wird Dir professionell das geliefert, was Du in Auftrag gibst. Das Portrait wird ein Portrait und das Hochzeitsbild ein Schmuckstück im Bilderrahmen des gemeinsamen Wohnzimmers. Der Fotograf kann das, weil er das erlernt hat und davon lebt. Um letzteres aber halbwegs zu können, muß er seine Arbeitskraft so kalkulieren, dass seine Kosten (das sind neben Sozialversicherungen, Steuern, Studio, Kameras und Fahrtkosten zum Gig auch die Miete seiner Wohnung und die Butter auf der Stulle...) abgedeckt werden und er zusätzlich auch einen Gewinn erzielt. So wird ein scheinbar kostenlos zu erstellendes Digitalfoto plötzlich ein paar Hundert Euro teuer. Die Akzeptanz für Fotografien (viel) Geld zu bezahlen war noch nie sonderlich hoch und sinkt in der heutigen digitalen Zeit weiter. Komischerweise werden weniger murrend horrende Beträge bezahlt, wenn man sein Auto zur Inspektion durchschauen lässt. Da zahlst Du den größten Teil des Preises für´s reine Nachgucken; die Arbeitsleistung ist im direkten Vergleich eher noch geringer, als beim "machenden" Fotografen.


Aber zurück zu Marc und seiner Freundin:

ganz wichtig sind feste Vereinbarungen vor dem Fototermin. Normalerweise hat der Fotograf seinerseits schon ein Interesse an klaren Rechtsverhältnissen, besonders wenn es in den Bereich der Aktfotografie geht. Du solltest ganz klar definieren, was wer mit Deinen Fotos machen darf und ebenso, wem sie nachher gehören. Dazu gehört auch die Möglichkeit, das Recht am Negativ (Original) zu erkaufen. Sicher wird der Preis dann höher sein für die zu verrichtende Arbeit, dafür entstehen auch keine Folgekosten durch Abzüge oder Kopien. Solche klaren Abgrenzungen des Auftrages helfen, Mißverständnisse und Ärger im Nachhinein zu vermeiden.

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